Dr. Ann-Veruschka Jurisch

Zu den Ergebnissen der MPK-Migration

Es ist öffentlich bekannt, dass ich weder Nutzen noch die praktische Umsetzbarkeit von stationären Grenzkontrollen sehe. Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, an den stationären Grenzkontrollen festzuhalten, ist aus meiner Sicht falsch. Die Bundespolizei verfügt über weitaus bessere Methoden zur Sicherung der Grenze, die effizienter sind und die Freizügigkeit nicht einschränken. Ein Beispiel ist die Möglichkeit für deutsche Beamtinnen und Beamte, auf dem Gebiet der Schweiz Zurückweisungen auszusprechen; die Grundlage dafür bietet der Deutsch-Schweizer Polizeivertrag.

Es ist gut, dass Bund und Länder vereinbart haben, die Asylverfahren zu beschleunigen und konsequenter abzuschieben. Da sind vor allem auch die Länder in der Pflicht, schnell zu handeln. Ich bezweifle beispielsweise, ob wir in Baden-Württemberg genügend Plätze für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam haben. Es ist auch gut, dass Menschen mit ungeklärtem Bleiberecht oder die nur eine Duldung haben, frühestens nach 36 Monaten höhere Sozialleistungen erhalten sollen. Wer geduldet ist, ist weiter ausreisepflichtig; das geht in der Diskussion oft völlig unter.

Es wird jetzt darauf ankommen, dass die Beschlüsse wirklich sofort umgesetzt werden. Nach der MPK im Mai zum selben Thema gab es auch gute Beschlüsse, aber dann eine lange Hängepartie, die die Menschen in die Arme der AfD getrieben hat. Das darf sich nicht wiederholen. Wer die Umsetzung der Beschlüsse verschleppt, handelt aus meiner Sicht absolut unverantwortlich.