Dr. Ann-Veruschka Jurisch

Vorbereitet in den Winter - Novellierung Infektionsschutzgesetz

Dr. Ann-Veruschka Jurisch im Bundestag
Dr. Ann-Veruschka Jurisch MdB

Die Pandemie ist nicht vorbei, aber sie ist ganz offensichtlich in einer neuen Phase. Sehr viele Menschen haben sich impfen lassen und sehr viele haben eine oder mehrere Corona-Infektionen durchgemacht. Allen, die sich impfen lassen wollen, konnten und können dies tun. Das Gesundheitssystem droht derzeit nicht zu kollabieren.

Deswegen brauchen wir benötigen wir jetzt einen rechtlichen Rahmen, der zweierlei ermöglicht: Zum einen muss er - verhältnismäßige - Maßnahmen ermöglichen, für den Fall, dass sich die Situation lokal begrenzt oder allgemein verschlechtern sollte. So sind wir innerhalb eines klar abgesteckten Rahmens auf eine Veränderung der Lage vorbereitet.

Zum anderen müssen die Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz der Tatsache Rechnung tragen, dass uns jetzt ein anderes Spektrum an Möglichkeiten vorliegt als es vor dem letzten oder gar vorletzten Winter der Fall war (Impfstoffe in ausreichender Menge, Medikamente und Behandlungsmöglichkeiten, Daten etc.).

Ich stimme daher der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes zu, weil das neue Gesetz:

  • wenige Maßnahmen im Grundschutz enthält mit einem Fokus auf vulnerable Gruppen
  • weitere Maßnahmen nur unter engen Voraussetzungen ermöglicht, z.B. Masken in Schulen ab Klasse 5 nur, wenn andernfalls kein Präsenzunterricht möglich wäre.
  • die Entscheidungen über diese weiteren Maßnahmenstufen in die Verantwortung der Parlamente gelegt wird und also nicht einfach „von oben“ auf dem Verordnungsweg erlassen werden können.
  • das Gesetz befristet ist, also zwingend auslaufen wird.

Dank der Regierungsbeteiligung der FDP konnten deutlich restriktivere und aus meiner Sicht nicht verhältnismäßige Maßnahmen verhindert werden.

Schulschließungen, Lockdowns, 2G/3G-Regelungen, allgemeine Maskenpflichten, allgemeine Impfpflichten sind nicht Bestandteil dieses Pakets. Bei der Maskenpflicht in Flugzeugen finden die Empfehlungen der EU-Gesundheitsbehörde Anwendung, die derzeit keine Maskenpflichten vorsehen. Die betriebsbezogene Impfpflicht wird Ende diesen Jahres auslaufen.