Dr. Ann-Veruschka Jurisch

Poolärzte im vertrags(zahn)ärztlichen Notdienst

v.l.n.r.: Dr. med. Petra Zantl, Dr. Ann-Veruschka Jurisch MdB, Dr. med. Elisabeth Walker
v.l.n.r.: Dr. med. Petra Zantl, Dr. Ann-Veruschka Jurisch MdB, Dr. med. Elisabeth Walker

Jurisch fordert vom Bundesgesundheitsminister gesetzliche Änderungen im ärztlichen Bereitschaftsdienst

 

FDP-Abgeordnete Jurisch aus Konstanz setzt sich auf Bundesebene nachdrücklich für dringend notwendige gesetzliche Änderungen im ärztlichen Bereitschaftsdienst ein. Dies folgt auf eine wegweisende Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG), das festgestellt hat, dass Poolärzte im vertrags(zahn)ärztlichen Notdienst nicht automatisch als selbstständig gelten und daher der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Die Auswirkungen dieser Entscheidung betreffen die Organisation und Finanzierung des Notdienstes und zeichnen sich bereits mit ersten negativen Auswirkungen im Saarland und in Baden-Württemberg ab, was wiederum zu Lasten der Patientinnen und Patienten geht.

Jurisch fordert von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eine unverzügliche Reaktion, um die Sicherstellung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes zu gewährleisten. Dies machte sie auch am 8. Dezember 2023 in einem persönlichen Gespräch mit den Ärztinnen Dr. Elisabeth Walker und Dr. Petra Zantl, in der Gemeinschaftspraxis am Bodanplatz, deutlich. Dabei sei es von höchster Bedeutung, eine nachhaltige und faire Lösung für die Sozialversicherung der Poolärzte zu finden und gleichzeitig die Qualität sowie die Verfügbarkeit der Notdienste aufrechtzuerhalten. Jurisch betont, dass die Lösung keinesfalls in einer Verbürokratisierung oder sinnlosen finanziellen Belastungen der Ärztinnen und Ärzte bestehen darf.

„Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wurde bereits aufgefordert, eine gesetzliche Änderung vorzulegen, um sicherzustellen, dass jede (zahn-)ärztliche Tätigkeit, die eine (zahn-)ärztliche Qualifikation erfordert, angemessen vergütet wird. Dies kann entweder im Rahmen von Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) oder Ärzte (GOÄ) oder durch vertragliche Vereinbarungen geschehen“, teilte Jurisch mit und wies zudem darauf hin, dass eine abhängige Beschäftigung von Ärzten und Zahnärzten auf der Grundlage von Dienstverträgen möglich ist, jedoch nur auf freiwilliger Basis seitens des Arztes oder Zahnarztes.

Die FDP setzt sich entschieden dafür ein, dass die gesetzlichen Maßnahmen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach schnellstmöglich umgesetzt werden, um die Gesundheitsversorgung in Deutschland zu sichern und den Notdienst effektiv aufrechtzuerhalten. Im Gespräch machten Walker und Zantl ebenfalls darauf aufmerksam, dass es immer schwieriger werde, Nachfolger für Hausarztpraxen zu finden. Es fehle an Wertschätzung von Seiten der Politik und es bedarf einer besseren Vergütung auch für Leistungen, die viel Zeit in Anspruch nehmen, wie die Organisation einer Praxis. Auch dürfe es keine Benachteiligung in der Vergütung gegenüber Fachärzten geben. Die Ärztinnen aus Konstanz unterstützen daher die Petition „PraxenKollaps - Praxis weg. Gesundheit weg.“ Jurisch machte deutlich, dass die letzte (Teil-)Überarbeitung der GOÄ bereits 30 Jahre zurückliege. „Wir sehen verschiedene Lösungsansätze, um die aktuellen Probleme anzugehen. Zunächst kümmern wir uns um die tragfähige Finanzierung. Eine Novellierung ist dementsprechend notwendig und überfällig“, sagte Jurisch.