Länder müssen ihren Beitrag zur Ordnung in der Migration leisten
Der Bund hat in den letzten zwei Jahren geliefert und aktiv den Rückstand der GroKo beseitigt: Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Rückführungsverbesserungsgesetz, finanzielle Entlastung der Kommunen durch Pro-Kopf-Pauschale von 7.500 € pro Asylantrag, Verstärkung des BAMF in 2023, weitere Kapazitäten im BAMF über den Haushalt 2024, Freigabe von Mittel zur Digitalisierung der Asylverfahren, Einstufung von Georgien und Moldau zu sicheren Herkunftsstaaten und mehrere Migrationsabkommen.
Das Land muss aber auch seinen Beitrag zur Ordnung der Migration leisten, denn der Bund allein kann in einem föderalen System wie unserem nicht alles Lösen. In Baden-Württemberg werden Asylbewerber unabhängig von ihrem Verfahrensstatus viel zu früh auf Stadt- und Landkreise verteilt – und das trotz teilweise 40-50% freier Kapazitäten in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen. Deshalb fordere ich die Landesregierung auf, die gesetzlichen Regelungen konsequent umzusetzen und räumliche Kapazitäten in den Landesaufnahmeeinrichtungen stärker auszuschöpfen. Das wäre ein wichtiger Beitrag zur Entlastung der Kommunen, insbesondere bei Personen mit geringer Bleibeperspektive.
Bei Abschiebungen sehe ich Handlungsbedarf. In Deutschland sind die Länder für Abschiebungen zuständig. Angesichts der Zahl von derzeit ca. 4.500 Personen, die in Baden-Württemberg vollziehbar ausreisepflichtig sind und keine Duldung haben, ist die Erweiterung der Abschiebehaft- und Abschiebegewahrsamsplätze des Landes auf insgesamt 80 Haftplätze unerlässlich. Unverständlich ist jedoch, weshalb nicht dezentral neue Ausreisegewahrsamsplätze geschaffen werden, denn die Fahrten beispielsweise aus dem Bodenseeraum nach Pforzheim binden zu viele zeitliche Kapazitäten bei der Polizei.
Eine konstruktive Zusammenarbeit aller politischen Ebenen ist jetzt das Gebot der Stunde, um nachhaltige Lösungen für die aktuellen Herausforderungen in der Migrations- und Asylpolitik zu finden.