Dr. Ann-Veruschka Jurisch

Bezahlkarte für Asylbewerber reduziert Anreize für irreguläre Migration

Ann-Veruschka Jurisch

Der Deutsche Bundestag hat die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um Bezahlkarten für Asylbewerber rechtssicher und bundesweit einzuführen. „Nun können die Länder und Kommunen anstelle von Bargeldzahlungen flächendeckend Bezahlkarten für Asylbewerber einführen. Damit reduzieren wir einen zentralen Pull-Faktor für irreguläre Einreisen nach Deutschland“, teilte FDP-Abgeordnete Jurisch mit.

Die Initiative zur Umstellung auf Bezahlkarten kam von den Freien Demokraten im Deutschen Bundestag. Zuvor hatte die Koalition bereits dafür gesorgt, dass Asylbewerber in der Regel keine Leistungen mehr auf Höhe der Sozialhilfe erhalten. Rückführungen von Menschen ohne Bleiberecht wurden deutlich vereinfacht und die Verfahren dazu beschleunigt. Jurisch betonte: „Mit der Bezahlkarte erschweren wir nun zum Beispiel die Finanzierung von Schleusern und Geldüberweisungen in die Herkunftsländer von Asylbewerbern. Das ist ein wichtiger Beitrag für eine neue Realpolitik in der Migration, die unsere Hilfsbereitschaft in Einklang mit unseren Möglichkeiten bringt.“ Darüber hinaus sei mit der Neuregelung nun klargestellt, dass Kommunen die Miete für Asylbewerber zukünftig direkt an die Vermieter überweisen dürfen.

„Die neuen Spielräume müssen nun konsequent genutzt werden. Dafür ist nun das Land Baden-Württemberg verantwortlich. Welche zusätzlichen Nutzungen das Land Baden-Württemberg einbringen will ist bisher nicht bekannt, ebenso wenig der Zeitplan des Landes. Erst nach einem Entscheid auf Landesebene kann die Bezahlkarte in Auftrag gegeben und die unumgängliche europaweite Ausschreibung erfolgen“, erklärte Jurisch.