Dr. Ann-Veruschka Jurisch

Das Eckpunktepapier ist ein Gamechanger für unseren Arbeitsmarkt.

Dr. Jurisch MdB zeigt den Fortschritt in der Erwerbsmigration auf.
Dr. Ann-Veruschka Jurisch MdB

„Die neuen Regelungen für die Arbeitsmigration werden ein Gamechanger für unseren Arbeitsmarkt sein.“, erklärt Dr. Ann-Veruschka Jurisch MdB. Die Mehrheit der Deutschen spricht sich für mehr Erwerbsmigration aus. Im Koalitionsvertrag ist es ein klares Ziel der Ampel, die Einwanderung in den Arbeitsmarkt zu vereinfachen. Das Kabinett wird hierzu Eckpunkte verabschieden. Diese Eckpunkte dienen als Leitplanken für die Weiterentwicklung des Einwanderungsrechts in Deutschland. Beruhen wird die Erwerbseinwanderung künftig auf den drei Säulen „Potenzial“, „(Berufs-)Erfahrung“ und „Fachkräfte“. „Bisher war es - vor allem wegen der Verhinderungspolitik der Union - einfacher, ins Asylsystem einzuwandern als in den Arbeitsmarkt. Das wollen wir jetzt mit der Neugestaltung der Einwanderungspolitik vom Kopf auf die Füße stellen.“, kommentiert Jurisch mit Blick auf die langfristige demografische Entwicklung und den ungestillten Bedarf der Wirtschaft nach Fach- und Arbeitskräften.

„Mit der Chancenkarte setzten wir ein liberales Kernprojekt um. Die Koalition wird ein transparentes und unbürokratisches Punktesystem nach kanadischem Vorbild ins Leben rufen. Deutschland wird damit sichtbar und attraktiver für Fachkräfte aus dem Ausland - und damit wettbewerbsfähig auf dem weltweiten Arbeitsmarkt.“, stellt Jurisch fest. Bei dem Punktesystem werden anhand von Kriterien wie Berufserfahrung, Sprache, Qualifikation oder Alter Punkte ermittelt. Um den Aufenthaltstitel zur Jobsuche zu erhalten, muss eine Mindestzahl von Punkten erfüllt werden. Mit diesem Vorgehen soll sichergestellt werden, dass den Bewerbern die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt und die Gesellschaft in Deutschland auch gelingen kann. 

Gleichzeit wird die so genannte Westbalkan-Regelung entfristet und deutlich mehr Menschen die Einwanderung in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Neben einer Ausweitung von Kontingenten wird gemäß dem vereinbarten Eckpunktepapier auch eine Ausweitung auf weitere Staaten angestrebt. Die Westbalkan-Regelung hat sich in der Vergangenheit sehr bewährt. Menschen aus den Ländern, die von der Regelung erfasst sind, können bei Vorliegen eines Arbeitsplatzes nach Deutschland einwandern. Die Auswahl der Arbeitskraft aus dem Ausland wird bei der Westbalkan-Regel damit ausschließlich in die Hand des künftigen Arbeitgebers gelegt. Die Westbalkan-Regelung ist nicht nur in der deutschen Wirtschaft sehr beliebt, sondern sie hat noch einen weiteren Effekt: Da die Menschen aus den bisher erfassten Westbalkan-Staaten eine legale Einwanderungsmöglichkeit in den Arbeitsmarkt erhalten haben, sind in der Folge die Asylanträge aus dem westlichen Balkan auf nahe null gesunken. „Eine Ausweitung der Westbalkanregelung auf weitere Länder halte ich für unbedingt erforderlich. Die Arbeitgeber, welche am Ende über eine Einsteillungen entscheiden, werden somit maßgeblich am Migrationsprozess beteiligt. Sie entscheiden, welcher potentielle Arbeitnehmer für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist. Das beschleunigt und vereinfacht den Einwanderungsprozess maßgeblich. Die bisherige Westbalkan-Regel war und ist daher ein „Bestseller“ bei unseren Unternehmen. Ich hätte mir gewünscht, dass das Eckpunktepapier hier eine noch klarere Sprache spricht.“, bemängelt Jurisch